Sie ist jetzt mehr oder weniger festgelegt – die Altersvorsorgepflicht für Selbständige und freiberuflich tätige Menschen.
Dies bedeutet, dass Sie als selbstständig tätiger Bundesbürger ab Mitte 2013 verpflicht sind, für Ihre private Altersvorsorge zu sorgen. Gehen Sie der Altersvorsorge Pflicht keinesfalls nach, werden Sie gezwungen, in die gesetzliche Rente anzulegen. Das kann nur bedeutend kostenintensiver werden, wie in eine private Altersvorsorge zu zahlen. Für die Vorsorgeeinzahlung in die staatliche Rentenversicherung legt die Regierung die Ratenhöhe annual erneut fest. So lag die zwingende Versicherungsrate 2010 z. B. bei circa 500 Euro mtl., die Sie ganz alleine entrichten müssen. Wählen Sie indessen rechtzeitig eine private Vorsorge, können Sie mit bedeutend bescheideneren Beiträgen rechnen, um die notwendige Höhe der Altersvorsorge zu entrichten. Selbige muss zufolge des Staates die minimale Sicherung von 700 Euro jeden Monat erlangen. Die Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige und freiberuflich tätige Leute wird gerade die ungemein antasten, die ohnedies schon mit einem minimalen Monatsverdienst leben müssen.
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